Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. DEHOGA erklärt per Pressemitteilung, dass die geplanten Tariferhöhungen der GEMA von der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamt abgelehnt wurden. Laut Schiedsstelle stellt die geplante Erhöhung einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar.
Anfang 2012 forderte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, eine Kürzung von elf bestehenden Tarifen auf zwei. Somit drohten vor allem Musikveranstalltern und Clubs eine Tariferhöhung von bis zu 500 (Discotheken) bzw. 2000. (Musikkneipen) Prozent.
Dank der Entscheidung des Schiedsgerichtes wurde diesen utopischen Tarifen ein Riegel vorgeschoben. Doch allzuviel Grund zur Freude für Club- und Barbesitzer sowie für Veranstallter gibt es noch nicht. Durch das Beibehalten des Tarifparameters für Einzelveranstalltungen, welche mit einer Größe von über 1000 qm und einem Eintrittsgeld von 30 bis 50 Euro aufwarten, kommt es zu deutlichen Erhöhungen. Da diese Veranstalltungen nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-Euro-Schritten unterteilt werden, kann sich der Tarif für die Veranstallter um 80 bis 390 Prozent verteuern.
Das Deutschen Patent- und Markenamt hält eine Linearisierung der Tarifsätze für sachgerecht. Außerdem kann es zu Zeitzuschlägen für Veranstalltungen mit einer Dauer von über acht Stunden kommen. Die Musikverbände haben nun eine Überprüfung angekündigt, ob diese Erhöhung rechtens ist.
Eine neue Regelung gibt es in der Unterteilung der Öffnungstage. Bisher unterschied die Regel zwischen bis zu 16 und über 16 Veranstalltungstagen. Zukünftig wird wie folgt eingeteilt: bis 12, bis 18, bis 24 und über 24 Öffnungstage. Sollte das Eintrittsgeld über 3 Euro bei Musikkneipen und über 6 Euro bei Discotheken hinausgehen, müssen Veranstallter mit Zuschlägen von 13 Prozent bei Musikkneipen je weiteren ein Euro und 20 Prozent bei Discotheken je weitere drei Euro rechnen. Das bedeutet, dass bei einer Zustimmung des Eignungsvorschlags, eine Erhöhung von 30 bis 100 Prozent für Musikkneipen zuzüglich etwaiger Eintrittsgeldzuschläge und bei Clubs mit einem Eintrittspreis von bis zu 6 Euro eine Steigerung von 45 bis 100 Prozent zuzüglich Eintrittsgeldzuschläge auf den Veranstallter warten.
Da die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und ihre Mitgliedsverbände, wie zum Beispiel der DEHOGA die von der Schiedsstelle vorgenommenen Erhöhungen der seit Jahrzehnten im Markt durchgesetzten Tarife für nicht nachvollziehbar und unangemessen hält, wird der Eignungsvorschlag des Deutschen Patent- und Markenamt noch einmal sorgfältig analysiert und es wird überprüft, ob der weitere Rechtsweg zum OLG München und zum Bundesgerichtshof beschritten werden sollte. Weitere Verhandlungen für den Zeitraum ab 1. Januar 2014 wurden sowohl von der GEMA als auch der DEHOGA bereits bestätigt. Die für das Übergangsjahr 2013 getroffenen Regelungen bleiben erstmal weiterhin bestehen.