„Harlem Shake“: Ärger mit dem Copyright

Es war wohl nur eine Frage der Zeit, nun ist es so weit: Baauer flattern wegen seines Welthits „Harlem Shake“ die ersten Klagen ins Haus.

Sowohl Héctor el Father, Interpret des „Los Terroristas„-Vocalsamples am Anfang des Liedes als auch die HipHop Combo Plastic Little, von deren Song „Miller time“ die „Do the harlem shake!„-Line stammt, erklären nun, die jeweiligen Samples seien ohne ihr Einverständnis verwendet worden.

Nach US-Recht müssen sowohl die Plattenfirma als auch der Künstler selbst einer möglichen Verwendung von Musikstücken zustimmen. In der Vergangenheit haben auch Kläger, von denen nur kurze Sequenzen verwendet wurden, vor US-Gerichten Recht bekommen. 

Das Phänomen „Harlem Shake“ dürfte kaum jemand verpasst haben. Zu den ersten 30 Sekunden des Nerd-Trap-Superhits „Harlem Shake“ des New Yorker Nachwuchsproduzenten wird sich auf bestmögliche Art und Weise zum Affen gemacht. Und zwar in folgender, strikt einzuhaltender Reihenfolge: Intro -> allgemeine Zurückhaltung. Drop -> Hyperwildout. Mittlerweile gibt es nahezu 40.000 Versionen verschiedener Harlem Shake-Videos.

Bei einer derartig hohen medialen Aufmerksamkaeit war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis der ein oder andere Findige versuchen würde, aus dem Baauer-Song ebenfalls Profit zu schlagen – dank der Rechtsverhältnisse in den USA durchaus mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg.