Mitte November hatte Blokkmonsta wissen lassen, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beschlossen habe, sein 2009er Album „1-Mann-Armee“ nicht zu indizieren.
Nun hat Blokkmonsta eine schriftliche Begründung des Urteils von der BPjM erhalten, wie er gegenüber rap.de mitteilte. Die Begründung liegt rap.de vor. Offenbar verlief die Urteilsfindung durchaus kontrovers.
„Aufgrund verschiedener gewalthaltiger Textpassagen hat das Gremium insbesondere die Frage diskutiert, ob von dem Album eine verrohende und zu Gewalttätigkeit anreizende Wirkung ausgeht„, heißt es einleitend. „Die Texte enthalten insbesondere in den seitens der Anregungsberechtigten zitierten Passagen Gewaltspitzen, die einen rücksichtslosen und auf Gewalt basierten Umgang mit anderen Menschen darstellen.„
Es werden Beispiele zitiert, u.a. folgende Zeile: „Denn beim Töten hab ich Spaß/ wie ein Panzer kämpfe ich/ töte Fleisch mit Vollmetall/ reiße Löcher in euch rein“.
Die BPjM stellt aber fest: „Dem Künstler gelingt es hinreichend, entweder die Rolle deutlich zu machen, aus der heraus er die Gewalt schildert bzw. durch gewalt- und sozialkritische Aussagen ein Umfeld zu schaffen, das verhindert, die Aussagen als Gewaltbejahung aus des Sicht des Interpreten zu bewerten (…)
Die erzählten Geschichten sind zwar stets gewaltgeprägt, werden aber aus verschiedenen Perspektiven geschildert und nicht selten mit Fragen nach dem Sinn der Gewalt und ihrer Ursachen verknüpft.„
Im weiteren beschäftigt man sich ausführlich mit den verschiedenen Rollen, die Blokk in seinen Texten einnimmt. „Der Text des Titels 3 „Händler des Todes“ schildert den Zynismus von Waffenhändlem, die beide Kriegsparteien mit Waffen versorgen und letztiich an deren gegenseitigem Töten verdienen.
Die gewählte lch-Perspektive bringt zum Ausdruck, dass dem beschriebenen Waffenhändler dieser Mechanismus voll bewusst ist. Das Gremium sieht diese Art der Darstellung künstlerisch gerechtfertigt, um den zutagetretenden Zynismus zu beschreiben„, heißt es u.a wohlwollend. Hört, hört…
Das Fazit der BPjM fällt trotz der Entscheidung gegen eine Indizierung kritisch aus: „Das Gremium sieht ungeachtet dessen die Verwendung derber und violenter Sprache in der Rapmusik, einer besonders kinder- und jugendaffinen Musikrichtung, grundsätzlich als bedenklich an. Insbesondere obliegt es daher im Bereich der Tonträge den Erziehenden, solche Inhalte entsprechenden Altersgruppen nicht zugänglich zu machen.“ Mehr Eigenverantwortung also? Darauf hat in Deutschland ja traditionell keiner Bock…