Sportsfreund Blokkmonsta, seines Zeichens Oberhaupt des auch in HipHop-Kreisen oft kontrovers disktuierten Labels HirntotRecords, ist ein alter Bekannter bei der BPjM. Seine (zum Teil Kollabo-)Alben „Hirntot„, „Süßes sonst Stich“ und „Lass die Waffen sprechen“ wurden, neben anderen, indiziert, weitere Werke wie „Schlachthof“ gar bundesweit beschlagnahmt.
2009 gab es einen ersten juristischen Erfolg für Blokk: Das gemeinsame Album mit Schwartz „Friss oder stirb“ wurde unter dem Vorwurf der Volksverhetzung und Gewaltverherrlichung zunächst ebenfalls beschlagnahmt, im anschließenden Prozess wurden die beiden Rapper aber ebenso wie der Vertrieb Distributionz freigesprochen.
Nun hat Blokk sich erneut erfolgreich gegen eine Einschränkung seiner künstlerischen Freiheit gewehrt. Wie er gestern via Twitter mitteilte, wird sein Album „1-Mann-Armee„, das 2009 erschien, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert. Das bedeutet, dass das Album weiter im freien Verkauf erhältlich ist.
Blokk veröffentlichte ein Foto des Schreibens von der BPjM, in dem es heißt: „Über die Anregung des Landeskriminalamtes Brandenburg vom 24. 04. 2012 hat das 12er-Gremium in der Sitzung vom 08. November wie folgt entschieden: Die CD „1-Mann-Armee“ wird nicht in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.“ Eine „ausgefertigte Entscheidungsbegründung“ werde in den kommenden Wochen zugestellt.
Blokk zeigte sich mit dieser Entscheidung ausgesprochen zufrieden und bot dem derzeit ebenfalls mit Vorwürfen wegen seiner Texte konfrontierten Kool Savas via Twitter sogleich an, ihm den Kontakt zu seinen Anwälten zu geben.