Der Streit zwischen der am 20. April 2012 entschied, dass YouTube ihr gesamtes Angebot noch strenger überwachen und filtern muss, geht die Verwertungsgesellschaft heute, kurz vor Fristende, in Berufung. Das erstinstanzliche Urteil sei "bereits ein großer Erfolg für das Anliegen der Urheber". Doch das Ganze reiche noch nicht weit genug, so ein Sprecher der Gema.
Gema und YouTube nimmt kein Ende. Nachdem da s Oberlandesgericht HamburgDer Verein fordert von YouTube maximale Transparenz in den Verhandlungen sowie Rechtssicherheit ihrer Mitglieder, so ein offizielles Statement aus München. Im Klartext soll YouTube hochgeladene Videos genauer überprüfen und darauf achten, dass urheberrechtlich geschütztes Material auf der Onlineplattform nicht weiter auftaucht. Für User aus Deutschland bedeutet das im Umkehrschluss, dass sie die allseits beliebte Meldung "Dieses Video ist in ihrem Land leider nicht verfügbar" eventuell bald noch öfter zu Gesicht bekommen.
Noch vor wenigen Wochen haben beide Parteien angekündigt, wieder zurück an den Verhandlungstisch zu kehren, um eine gemeinsame Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufrieden stellt. Die Gema bestätigte, "dass bis zum Ende der Berufungsfrist auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden konnte". Die Onlinevideoplattform sei "derzeit nicht bereit, die Ergebnisse der Verhandlungen offen zu legen". Genau diese Transparenz, die von der Verwertungsgesellschaft gefordet wird, ist der Hauptgrund dafür, dass man wieder in Berufung geht. "Das Transparenzgebot ist für uns von entscheidender Bedeutung. […] Im Sinne der Urheber ist dies eines unserer wichtigsten Verhandlungsziele.", so Gema-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker.
Auf eine endgültige Klärung des Rechtstreits wird man wohl noch lange warten müssen. Nach Einschätzung von Experten dauert es zwischen sechs und zehn Monaten, bis der Fall in der nächsten Instanz vor dem Hamburger Oberlandesgericht neu verhandelt wird.