Download-Blog geschlossen

Der Kampf gegen illegale Downloads (von rap.de-Chefredakteur Oliver Marquart anlässlich einer diesbezüglichen Aktion des Rappers Laas Unltd. mit dem Quichotte'schen Kampf gegen Windmühlenflügel verglichen, zum Kommentar geht es hier) geht – nach der Schließung von Megaupload – in die nächste Runde: Am 14. Februar hat die britische SOCA (Serious Organised Crime Agency) das Musikblog RnBXclusive vom Netz genommen. Über das Blog waren neben YouTube-Videos und Kauflinks zu Amazon etc. auch Links zu illegalen Downloads zu finden gewesen, vor allem aus dem Bereich R&B und HipHop.
 
Auf ihrer Webseite bestätigte die SOCA die Beschlagnahmung. Um 8.30 britischer Zeit sei RnBXclusive vom Netz genommen worden, teilte man dort mit. Vorübergehend wurde auch den Besuchern der Seite mit Strafverfolgung und einem Strafmaß von bis zu zehn Jahren gedroht, was ein bislang absolut einmaliger Vorgang wäre. 
 
Auf der nun geschlossenen Webseite stand zu lesen: "Wenn Sie Musik unter Verwendung dieser Webseite herunter geladen haben, haben sie vielleicht eine Straftat begangen. Diese wird nach britischem Recht mit einer maximalen Strafe von 10 Jahren Gefängnis und einer unlimitierten Geldstrafe geahndet."
Inzwischen wurde diese Drohung aber wieder entfernt und erklärt, sie sei Teil eines "speziellen Programms" mit dem Ziel, die britische Wirtschaft zu schützen gewesen.
 
Eine Woche lang habe man die Webseite observiert, erklärte die SOCA weiter. Dabei habe man festgestellt, dass RnBXclusive etwa 70.000 Nutzer täglich anlocke, die – Überraschung – überwiegend männlich und zwischen 18 und 25 Jahre alt seien. Ihre Drohung, dass sie durchaus in der Lage sei, Besucher der Seite "zu überwachen und Nachforschungen anzustellen". 
 
Vergleichbare Blogs hätten bereits reagiert und seien freiwillig vom Netz gegangen, so die SOCA. Aus ihrer Sicht gute Nachrichten – schließlich geht die Behörde von folgender Tatsache aus: "Als Folge illegaler Downloads kann die Karriere junger aufstrebender Künstler beschädigt worden sein." An dieser Behauptung sind zumindest Zweifel erlaubt…