Farid Bang und B-Tight indiziert

Farid Bang und B-Tight mögen nicht viel gemeinsam haben. Eines aber zumindest doch: Gestern gab die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bekannt, dass jeweils ein Album der beiden Rapper ab sofort nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden dürfe und somit aus dem Handel genommen werden müsse.

Bei Farid Bang ist das letzte Album "Banger leben kürzer" betroffen. Auf Anfrage teilte die Pressestelle der BPjM rap.de mit, welche Songs zu der Indizierung geführt hatten: "Ausschlaggebend für die Indizierung sind die Lieder Nr. 2 "Du fils de Pute“, Nr. 3 "3 mal im Leben“, Nr. 6 "Bitte Spitte 5000“, Nr. 7 "Neureiche Wichser (NRW)“, Nr. 8 "Ein Stich genügt“, Nr. 9 "Banger leben kürzer“ und Nr. 13 "Willkommen auf der Kö“. Die Lieder wurden als verrohend und zu Gewalttätigkeit anreizend bzw. als unsittlich und frauendiskriminierend eingestuft."

Farids Kommentar dazu, den Banger Music gestern verbreitete, fällt erwartbar trocken aus. "Das zeigt ja nur, dass das Album sehr erfolgreich war. Andernfalls wäre die Prüfstelle sicher nicht auf mein Album aufmerksam geworden“, so der Düsseldorfer Rapper, dessen neues Album "Der Letzte Tag Deines Lebens" dem Statement zufolge einem sicheren Top 10-Einsteig entgegenblickt.

Bei B-Tight wiederum nahmen die Medienwächter Anstoß an seinem Album "X-Tasy". Auch hierzu gab die Pressestelle der BPjM eine kurze Erklärung gegenüber rap.de ab. "Grund für die Indizierung sind die Lieder Nr. 07 "Fickparade Part 2“ und Nr. 10 "10 Bitches“, die als unsittlich und als frauendiskriminierend eingestuft wurden."

Für beide Werke gilt, was in Farid Bangs Statement zur Indizierung noch mal hervorgehoben wird: Fans, die bereits volljährig sind, dürfen sich die Alben nach wie vor kaufen.