Das juristische Hin und Her um „Stress ohne Grund“ ist für Bushido doch noch nicht beendet: Die Berliner Staatsanwaltschaft will dem Berliner nach wie vor den Prozess wegen seines Parts auf dem Song machen. Sie legte Beschwerde gegen die Ablehnung der Anklage durch das Amtsgericht Tiergarten ein. Dieses hatte die Anklage wegen Bushidos Parts auf Shindys schon kurz nach der Veröffentlichung indiziertem Song wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Beleidigung mit Verweis auf die Kunstfreiheit abgelehnt.
Zwei der in dem Song namentlich genannten Politiker, Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Serkan Tören (FDP), hatten Strafanzeige wegen Beleidigung und Gewaltandrohung gegen Bushido gestellt. Zunächst hieß es aus Justizkreisen, die betreffenden Textstellen seien wohl durch die Kunstfreiheit gedeckt, dann aber erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Berliner. Diese wurde vom Amtsgericht Tiergarten aber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
Das Gericht sehe die Tatbestände nicht als erfüllt an, teilte Bushidos Anwalt Conen der Tageszeitung mit. Der Text sei durch die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit gedeckt. Weiter kritsierte der Anwalt, die Staatsanwälte hätten sich dem öffentlichem Druck gebeugt und den Text absichtlich negativ ausgelegt.
Bushido hat sich bereits vor einiger Zeit öffentlich von den Vorwürfen distanziert und erklärt, sein kontroverser Part auf „Stress ohne Grund“ sei keinesfalls als Aufruf zu Gewalt und die fraglichen Textstellen nicht wörtlich oder persönlich zu verstehen.
„Stress ohne Grund“ ist im Juli auf Shindys Debütalbum „NWA“ erschienen, Song und Album landeten knapp eine Woche nach Veröffentlichung schon auf dem Index und durften nicht mehr an Minderjährige verkauft oder beworben werden. Inzwischen ist ein Re-Release des Albums mit dem Titel „NWA 2.0“ erschienen, auf dem „Stress ohne Grund“ durch den Track „Stress mit Grund“ ersetzt wurde – ergänzt durch ein Haftbefehl-Feature.