Der Berliner Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen hat mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Antilopen Gang-Single „Beate Zschäpe hört U2“ keinen Erfolg gehabt. Das gibt das Label JPK bekannt.
Im Gegenteil, das Landgericht Köln beurteilte den Anspruch Jebsens kritisch, „im Hinblick auf die (…) Äußerungen des Antragstellers in der Vergangenheit und unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG“. Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt die Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre. Jebsen nahm daraufhin seinen Antrag zurück und muss nun nicht nur für die Gerichts-, sondern auch für die Anwaltskosten der Antilopen Gang aufkommen.
Diese kommentiert den juristischen Sieg gewohnt lakonisch:
„Wie zu erwarten war, hat sich Ken Jebsen blamiert. Für die kostenlose Promokampagne sind wir ihm dankbar. Falls Jebsen nach diesem Eigentor in Erwägung ziehen sollte, eine Vernunftehe mit Barbra Streisand einzugehen, würden wir uns als Trauzeugen anbieten.“
Im fraglichen Song heißt es u.a. „All die Pseudo-Gesellschaftskritiker/ Die Elsässer, KenFM-Weltverbesserer/ Nichts als Hetzer in deutscher Tradition/ Die den Holocaust nicht leugnen, sie deuten ihn um„.
Der Hintergrund: Ken Jebsen war von seinem Ex-Arbeitgeber RBB gefeuert worden, weil er in einer Email an den Publizisten Henryk M. Broder geschrieben hatte, er wisse, wer den Holocaust „als PR erfunden“ habe. Jebsen hatte stets bestritten, diese Äußerung sei antisemitisch gemeint gewesen. Wie sie sonst gemeint gewesen sein könnte, konnte er allerdings auch nicht erklären.