Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat erklärt, bis auf zwei Ausnahmen seien alle Songs auf „JBG2“ indizierungsrelevant gewesen. Lediglich die Songs „Dynamit“ und „Steroidrap“ seien demnach als unbedenklich eingestuft worden.
„Das Gremium stufte Inhalte der CD als jugendgefährdend ein, weil sie verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten anreizen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren. Den Jugendschutzbelangen war nach Abwägung mit der Kunstfreiheit der Vorrang einzuräumen. Indizierungsrelevant waren sämtliche Titel auf der CD mit Ausnahme der Titel 01 – „Dynamit“ und 08 – „Steroidrap“„, so ein Sprecher gegenüber 16bars.de.
Gestern hatte die Musikwoche unter Berufung auf den Vertrieb Groove Attack. berichtet, dass Kollegah und Farid Bangs gemeinsames Album „JBG2“ auf dem Index landen wird. Wie schon der Vorgänger „Jung brutal gutaussehend“ von Kollegah & Farid Bang darf „JBG2“ damit nur noch unter bestimmten Auflagen verkauft werden.
Im Bundesanzeiger vom 31. Januar 2014 werden die Jugendschützer die Indizierung bekannt geben. Ab diesem Zeitpunkt darf das Album dann nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre verkauft werden. Auch der Vertrieb über den Versandhandel ist dann untersagt.
„JBG2“ war für Kollegah und Farid Bang der endgültige kommerzielle Durchbruch und stieg in der ersten Woche in Deutschland, Österreich und der Schweiz direkt auf Platz 1 der Albumcharts ein. In der ersten Woche sollen rund 80.000 Exemplare verkauft worden sein.