GEMA äußert sich zu Terrorfinanzierungsvorwürfen

Die GEMA hat auf den Vorwurf reagiert, sie finanziere durch ihre Ausschüttung an u.a. Deso Dogg den Terror der IS-Miliz mit. Die Verwertungsgesellschaft erklärte, solange die fraglichen Medien in Deutschland nicht als rechtswidrig eingestuft würden, sei sie dazu verpflichtet, die Summen auszuzahlen. Im konkreten Falle von Deso Dogg sei dies aber seit 2009 nicht mehr passiert – aus einem recht banalen Grund.

Das Magazin Telepolis und kurz darauf auch Deutschlands größte Boulevard-Zeitung hatten in recht reißerischen Artikeln zuvor angeprangert, die GEMA finanziere durch ihre Auszahlungen an etwa Deso Dogg Terroristen. Eine sehr steile These – dies würde bedeuteten, dass z. B. ein Unternehmen, das unwissentlich einen Mörder beschäftigt, Verbrechen finanziert.

Die GEMA kann keine Musikurheber als Mitglieder ausschließen, solange deren Werke nicht als rechtswidrig eingestuft und entsprechend auf dem Index der Bundesprüfstelle stehen„, stellt man nun klar. Durch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz sei man gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Urheber als Mitglied aufzunehmen und Veranstaltern die Nutzungsrechte des eigenen Repertoires einzuräumen.

Ein Gericht könne allerdings anordnen, das Vermögen einzelner Mitglieder zu beschlagnahmen. Im konkreten Fall von Deso Dogg ist das aber gar nicht nötig „Das Mitgliedskonto von Denis Cuspert ist seit 2009 aufgrund des unbekannten Wohnsitzes gesperrt„, erklärt die GEMA. Die in den vergangenen Jahren eingespielten Tantiemen, die im zweistelligen bis unteren dreistelligen Bereich liegen, seien also nicht an Deso ausgeschüttet worden. Im Klartext: Der IS-Söldner hat keine Zahlungen von der GEMA erhalten und wenn, hätten sie ohnehin nur an die 100 Euro pro Jahr betragen.