Schwesta Ewa nimmt das Urteil gegen sie wegen Körperverletzung, sexueller Verführung Minderjähriger und Steuerhinterziehung nicht hin. Aufgrund dieser Vorwürfe war sie letzte Woche vor dem Frankfurter Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Doch damit will sich die Frankfurterin nicht abfinden. Sie geht in Revision – auch wenn sie von den Vorwürfen der Zuhälterei und des Menschenhandels freigesprochen wurde.
Ihre Verteidigung strebt eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren an.
Indes geht die anklagende Staatsanwaltschaft ebenfalls in Revision. Sie beharrt trotz entlastender Aussagen auf den Vorwürfen Zuhälterei und Menschenhandel und fordert vier Jahre und drei Monate Haft für Ewa.
Das Urteil gegen Schwesta Ewa: Exklusiver Prozessbericht
Unsere Autorin war in Frankfurt bei der Urteilsverkündung dabei.
Urteil gefällt: Schwesta Ewa wird zu 2 1/2 Jahren Haft verurteilt
Das Urteil wurde gefällt.