Obwohl die Aussagen von drei Zeuginnen vor Gericht Schwesta Ewa teilweise entlastet hatten, muss sie weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Das Landgericht Frankfurt lehnte den Antrag ihres Anwalts ab, den Haftbefehl aufzuheben. Dies berichtet die Frankfurter Rundschau in ihrer Online-Ausgabe.
Der Anwalt hatte dies mit der Begründung beantragt, nach den Aussagen von drei von vier Zeuginnen, die den Vorwurf der Zwangsprostitution entkräfteten, könne vom Vorwurf des Menschenhandels und der Zuhälterei nur noch „sehr eingeschränkt“ ausgegangen werden.
Schwesta Ewa ist darüberhinaus aber auch wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Der Anwalt erklärte, Ewa habe den Betrag bereits vollständig nachbezahlt. Es soll sich um etwa 50.000 Euro handeln.
Die Argumente des Anwalts: Schwesta Ewa habe alles gestanden und Reue gezeigt. Eine Fluchtgefahr bestehe nicht, deshalb sei die U-Haft auszusetzen. Anscheinend rechnet er mit einer Bewährungsstrafe von ein bis zwei Jahren.
Das Gericht widersprach dem aber. Die Steuerhinterziehung rechtfertige auch alleine eine Untersuchungshaft. Eine Verdunklung der Angeklagten sei nicht auszuschließen. Zudem verwies der Richter auf das hohe Aggressionspotential und darauf, dass Schwesta Ewa versuchen könne, die Zeuginnen in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Der vermutlich letzte Verhandlungstag des Prozesses wird der kommende Dienstag sein, das Urteil könnte schon am 21. Juni, dem Tag darauf, verkündet werden.