Gericht: Schwere Niederlage für GEMA und Musikverlage

Durch ein Urteil des Berliner Kammergerichts könnten die Urheber der Musik zukünftig deutlich besser entlohnt werden, da der pauschale Anteil für die Musikverlage als rechtswidrig eingestuft wurde. Den Verlagen drohen nun Rückzahlungen und Einnahmeverluste im Millionenbereich. Geklagt hatten die Musiker Bruno Gert Kramm und Stefan Ackermann, da sie der Meinung waren, die bisherige Regelung sei in Anbetracht des digitalen Zeitalter rückständig und unfair. Unterstützt und finanziert wurden sie durch ihre ehemalige Partei der Piraten.

Bislang wurde von der Vergütung eines Künstlers durch die GEMA pauschal ungefähr 40 Prozent beim mechanischen Recht an Musikwerken (Tonträger) und 33 Prozent beim Aufführungs- und Senderecht abgeführt. Auch jetzt können die Verlage weiterhin mitverdienen, nur müssen die Anteile nun vertraglich genau festgehalten werden. Die Kläger sehen darin eine endlich faire Vergütungsmöglichkeit. Die GEMA argumentiert dagegen, dass nun die Gefahr besteht, dass die Künstler nun auch weniger Anteile bekommen könnten. Einer Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht stattgegeben.

Das Berliner Kammergericht folgt mit seinem Urteil dem des Bundesgerichtshof aus dem April. Das besagte, dass die Verwertungsgesellschaft Wort (grob die GEMA des geschriebenen Wortes) die Einnahmen durch Urheberrechte lediglich an die Urheber ausschütten darf, solange vertraglich nichts anderes mit den Verlagen festgehalten wurde (auch hier gab es vorher die 40 Prozent-Pauschale).

Für die Künstler bedeutet das in erster Linie das Ende der Bevormundung, aber auch mehr Eigenverantwortung. Und für den ein oder anderen ein nettes Sümmchen, sollten die Nachzahlungen wie vermutet beschlossen werden.