Keine Sperrungen mehr: YouTube einigt sich mit der GEMA

Nach fast 10 Jahren Rechtsstreit und Verhandlungen haben sich die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, besser unter der Abkürzung GEMA bekannt, und YouTube über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke geeinigt.

Seit im Jahr 2009 eine Interimsvereinbarung zwischen den beiden Partien ausgelaufen ist, konnten sie sich nicht auf eine Verlängerung des Vertrags oder eine langfristige Lösung einigen. Nun wurde der Streit beigelegt. Es werden also keine Sperrtafeln mehr vor Videos gezeigt.

Die GEMA vertritt seit jeher die Rechte von Musikern, Komponisten, Textern und Produzenten. Jeder, der Mitglied der Organisation ist, bekommt eine Vergütung, wenn sein Werk öffentlich aufgeführt oder vervielfältigt wird. Deshalb müssen Clubs oder Veranstalter bei Konzerten oder Partys an die GEMA eine Gebühr zahlen (meistens sind es pauschale Beträge), genau wie bei der Herstellung von CDs, Schallplatten oder digitalen Verkäufen.

Aus diesem Grund gab es auch den 7 Jahre langen Rechtsstreit zwischen YouTube (streng genommen deren Eigentümer Google) und der GEMA, da YouTube unter anderem eine Plattform für Musik bietet. Das Problem daran war, dass YouTube dadurch Profit macht (durch Werbung), wenn jemand das Video anklickt – die GEMA und dadurch auch die Künstler, die Mitglieder der Organisation sind, aber keinen Cent sahen.

Das ist auch der Grund für die Sperrtafeln, an die sich Deutsche, Österreicher und Schweizer gewönnen mussten. GEMA klagte mehrere Male gegen den Großkonzern wegen Urheberrechtsverletzungen. Diese Prozesse gewann allerdings meistens YouTube, da sie nur „die Werkzeuge“ bieten, die von den Usern genutzt werden, um die Musik zu verbreiten. Außerdem gilt YouTube in erster Linie nicht als Musikdienst, sondern nur als eine Plattform, auf der Nutzer ihre Videos teilen können. Deshalb ist der Video-Dienst nicht haftbar.  Allerdings wurde entschieden, dass YouTube ein Video sperren muss, sobald sie auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden.

Ein einziges Mal musste YouTube dann doch nachgeben, da sie auf den Sperrtafeln suggerierten, dass GEMA für die Sperrung verantwortlich sei. In der Tat hatten sich die beiden Parteien aber einfach noch nicht über die Nutzungsrechte geeinigt, weil Google nicht für die Rechte bezahlen wollte und der Konzern auf Grund dessen die Videos sperren musste, um nicht für die Verletzung des Urheberrechts bezahlen zu müssen. Als Reaktion darauf, wurde die Aufschrift der Tafeln zu jener geändert, die man oben sieht.

Mit diesem komplizierten Streit ist aber nun Schluss. Google und GEMA haben sich nun über die Nutzungsrechte geeinigt. Die Einigung schließt auch den Zeitraum seit 2009 ein, also alle Inhalte, die seither hochgeladen wurden.

Über die Höhe der Vergütung machen beide Seiten keine Angabe. Man kann aber vermuten, dass es sich in dem Rahmen zwischen 0,375 und 0,48 Cent pro Abruf befindet, da dies die in den vorherigen Jahren besprochenen Werte waren. Manche Videos können trotzdem noch nicht geschaut werden, da es auch Künstler gibt, die bei anderen Organisationen Mitglieder sind, mit denen sich YouTube noch nicht geeinigt hat.