Seit dem 30. April 2015 steht Bushidos Album „Sonny Black“ auf dem Index. Das könnte sich nun ändern.
Die Texte wirkten „verrohend, verherrlichen einen kriminellen Lebensstil, insbesondere den Drogenhandel, und diskriminieren Frauen und homosexuelle Menschen“ hieß es in der Begründung für die Indizierung. Die Indizierung hatte zur Folge, dass der Tonträger nicht mehr öffentlich beworben und an Minderjährige verkauft werden durfte.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied nun, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bei dem damaligen Urteil die Kunstfreiheit nicht sorgfältig genug mit dem Jugendschutz abgewogen hatte. Das würde bedeuten, dass „Sonny Black“ zu Unrecht auf dem Index steht.
Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Sollte es aber rechtskräftig werden, wäre das Album wohl wieder im regulären Handel erhältlich.