Gestern war der zweite Prozesstag von Schwesta Ewa. Die Frankfurterin muss sich derzeit wie berichtet vor dem Landgericht gegen den Vorwurf der Zwangsprostitution sowie körperlicher Misshandlungen wehren.
Schon am ersten Tag hatte Ewa einen Großteil der Vorwürfe gegen sie zurückgewiesen. So habe sie keine der betreffenden vier jungen Frauen zur Prostitution gezwungen. Sie räumte lediglich ein, gelegentlich Ohrfeigen verteilt zu haben.
Diese Aussage bestätigten gestern laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau nun drei von vier Zeuginnen. Die drei Frauen erklärten übereinstimmend, Schwesta Ewa habe sie nicht zur Prostitution gezwungen, sie hätten diese Tätigkeit aus freien Stücken ausgeübt.
Auch die Zeugin, deren Mutter mit der Anzeige den Prozess überhaupt ins Rollen gebracht hatte, war unter den drei. Sie entschuldigte sich sogar bei Ewa für den ganzen Ärger.
Eine vierte Zeugin allerdings hält ihre Vorwürfe aufrecht und spricht davon, dass Schwesta Ewa psychischen Druck auf sie ausgeübt habe. Konkret wurde sie aber nicht. Als der vorsitzende Richter nachfragte, verweigerte sie die Aussage und wurde mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro belegt.
Der Prozess gegen Schwesta Ewa wird in den kommenden Tagen fortgesetzt, das Urteil wird für den 20. Juni erwartet.