Richter stoppt Gesetz

Die neuen Anti-Graffitti Gesetze, die die Stadt New York erlassen hat, sind verfassungswidrig. Das entschied ein Bundesrichter am 1. Mai, der damit auf eine Klage von Designer Marc Ecko und anderen Graffitti-Aktivisten reagierte. Ecko hatte gegen den New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg und Stadtrat Peter Vallone geklagt, deren neues Gesetz vor allem auf junge Erwachsene unter 21 Jahren zielte.

Nach geltendem Recht ist es Menschen unter 21 Jahren schon jetzt in New York verboten, Kunstmaterialien wie Cans und Marker zu erwerben. Mit dem neuen Gesetz wäre allerdings auch schon der Besitz strafbar. Nach Ansicht der Kläger wird damit allerdings das "First Amendment" der Verfassung, das Recht auf die freie Enfaltung der Persönlichkeit, verletzt.

Bundesrichter George B. Daniels sah das genauso und ordnete eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung des neuen Gesetzes an, das seit dem 29. Dezember 2005 in Kraft ist.

"Es gibt keine rationale Basis, auf der 18-jährige, 19-jährige und 20-jährige mehr als alle andere anderen Gruppen unter den Erwachsenen herausgegriffen werden können", so George B. Daniels.

Ecko sagte zu dem Urteil: "Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Kläger und jeden Menschen, der in seinen Grundrechte durch diese Gesetze eingeschränkt wurde. Ich bin sehr zufrieden, dass die Richter die Scheinheiligkeit dieser Anti-Graffitti Gesetze und ihre Auswirkungen auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit legitimer Künstler unter 21 Jahren erkannt haben."

Die Stadt New York will dieses Urteil nicht hinnehmen und kündigte an in Berufung zu gehen. Stadtrat Peter Vallone nannte das Urteil "eine kleine Bodenwelle auf dem Weg in eine saubere Stadt". Doch solange kein endgültiges Urteil gefällt ist, bleiben die neue Gesetze gegen Graffitti-Künstler ausser Kraft.