Chief Keef steht Ärger ins Haus

You can take the boy out the hood, but you cant take the hood out the boy„. Immer und immer wieder bewahrheitet sich dieser Satz im Zusammenhang mit Rappern. Jüngstes Beispiel: Chief Keef.

Warum der gute Keef es für eine gute Idee gehalten hat, während des Abstotterns einer Bewährungsstrafe mit dem US Magazin Pitchfork ein Interview ausgerechnet auf einer sogenannten „Shooting-Range“ abzuhalten, bleibt sein Geheimnis. Müßig zu erwähnen, das ihm während dieser Zeit jeglicher Umgang mit Waffen jedweder Art strengstens untersagt ist. Nach normalem menschlichen Ermessen also eine im Gegenteil ziemlich dumme Idee. Um nicht zu sagen blanker Unsinn. Allerdings: wir reden hier von Chief Keef. Das Attribut „normal“ hat im Zusammenhang mit der Chicagoer Highclass-Hoodrat definitiv Urlaub auf Lebenszeit.

Und da der lange Arm des Gesetzes nunmal nicht untätig ist, wurde man über kurz oder lang natürlicherweise auf diese Verletzung der Bewährungsauflagen aufmerksam. Die Polizei Chicago hat nun richterlich erwirken lassen, das Pitchfork das komplette Videomaterial des Interviews zu Ermittlungszwecken auszuhändigen muss.

Laut Anwälten des Hipster-Portals freilich ist jene Forderung juristisch haltlos, da sie gegen die Geschäftsbedingungen der Firma Pitchfork verstößt. Wie sich dieser Streit entwickelt, bleibt abzuwarten. Es wäre dem „Rüpelrapper“ (Bild-Voice) zu wünschen, das die Anschuldigungen sich vor Gericht zerstreuen. Sollte dies nicht geschehen, ist Chief Keef wohl mit einem Bein schon mehr oder weniger im Kittchen. Und das dürfte doch wohl definitiv „That shit I don’t like“ sein…