KJM will Ruffiction-Webseite indizieren lassen

Der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien liegt ein Antrag auf Indizierung der Internetseite des Berliner Labels Ruffiction vor, der von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gestellt wurde. 

Beanstandet wurden insbesondere Links zu YouTube-Videos und der Link zum 2010 Free Download-Album von Crystal F. In ihrem Antrag bezeichnet die KJM das gesamte Internetangebot ruffiction.de als „geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden„. 

Das Internetangebot stellt CDs und einzelne Lieder, in denen kriminelle Handlungen und Gewalttaten beschrieben und teilweise ein Lustgewinn an den einzelnen Taten zum Ausdruck gebracht wird, kostenlos und frei zugänglich zum Download zur Verfügung„, heißt es in dem Antrag weiter. 

Die BPjM hatte bereits 2009 vier Freedownload Alben des Labels Ruffiction indiziert. Die KJM ist ein Organ der Landesmedienanstalten und zuständig für privaten Rundfunk und Internet. 

Bei Ruffiction zeigt man sich nach eigenen Angaben verhandlungsbereit. Den Download-Link zur „Ruffradikal„-EP habe man gelöscht. Außerdem arbeite man „an einer Lösung, die unsere Fanbase und die Gutmenschen der BPjM zufrieden stellen könnte„, so das Label weiter.