„Jung, brutal, gutaussehend“ landet auf dem Index

Das 2009 erschienende Kollaboalbum "Jung,brutal,gutaussehend" von Farid Bang und Kollegah ist seit Juni auf der List A der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien, kurz BPjM. Somit darf das Album in Deutschland nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.

"Jung brutal gutaussehend" ist weiterhin im Handel erhältlich, darf jedoch nicht mehr frei im Verkauf ausliegen bzw. beworben werden. Bei Tonträgern unterscheidet man zwischen Liste A und Liste B.
Landet ein Album auf Liste B, bedeutet dies ein Verkaufs und Vertriebsverbot in allen deutschen Shops. Auf Liste B kommen nur Werke, bei dem von einer strafrechtlichen Relevanz ausgegangen wird, sprich gegen ein Gesetz  verstoßen wird.

Bis zur Indizierung von JBG dauerte es über drei Jahre, da die BPjM nur auf Antrag einer Behörde ein Indizierungsverfahren einleitet. Im Falle von Kollegah und Farid Bang war ein Protest gegen die Auftritt der beiden in Bielefeld und Bremen der Ausgangspunkt. Die Landesfrauenbeauftragte, die SPD und die DGB-Jugend protestierten gegen die Auftritte, da sie die Texte als frauenverachtend, schwulenfeindlich und gewaltverherrlichend ansahen. Daraufhin beantragte das Bremer Jugendamt eine Indizierung gegen "Bossaura" und "Jung, brutal, gutaussehend". Der Indizierungsantrag für "Bossaura" wurde jedoch abgelehnt. Somit darf das Album weiterhin frei verkauft und beworben werden.

Petra Meier, stellvertretende Vorsitzende der Bundesoberbehörde, gab auf Anfrage von 16bars.de eine Begründung zum Entschluss der Indizierung ab.

"Das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 2012 entschieden, dass die CD „Jung, brutal, gutaussehend“ der Interpreten Kollegah und Farid Bang indiziert wird. Grund hierfür sind die in den Liedern geäußerten drastischen Gewaltdarstellungen. Bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Battle-Rap, Gangsta-Rap) und Jugendschutz (verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche) hat das Gremium die Jugendschutzbelange als vorrangig eingestuft."

Wer weiterhin eine Kopie von JBG erwerben möchte, der muss ab dem 29.Juni explizit danach fragen und sollte seinen Ausweis bereit halten. Bis zu diesem Termin ist das Album noch ohne Einschränkungen erhältlich.

Auch Kollegah äußerte sich zu der aktuellen Lage und und zwar in Form eines Selbstzitats:

"Mein Rap ist zukunftsweisend wie Schulungsreisen/ doch anstatt den gutzuheißen/ will die BPjM den indizieren, wie Hut und Peitsche…", so der Boss via Facebook.

Welche Folgen das für den noch in diesem Jahr erscheinenden Nachfolger "JBG II" hat, ist bist jetzt noch nicht klar. Selfmade Records hat bis jetzt keine offizielle Stellungnahme abgegeben.