Xavas: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

Seit vergangenen Montag ist das Thema ein heißdiskutierter Dauerbrenner: Die Strafanzeige, die die Linksjugend solid gegen Xavier Naidoo und Kool Savas wegen ihres Songs „Wo sind“ gestellt hatte. In einem offiziellen Statement hatten die beiden Beschuldigten die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, wird die Staatsanwaltschaft Mannheim keine Ermittlungen gegen Xavas einleiten. „Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten“ gebe es nicht, so die Staatsanwaltschaft. Wie die Staatsanwaltschaften Berlin und Hannover verhalten werden, bei denen die Linksjugend ebenfalls Anzeige erstattet hatte, ist noch unklar, es ist aber wohl davon auszugehen, dass man die Situation ähnlich bewertet wie die Kollegen in Mannheim.

Derweil hat sich Schwartz von Hirntot Records mit einem Blogbeitrag in die Reihe prominenter Rapper gestellt, die sich zu den Vorwürfen gegen Xavas äußerten. Dabei nimmt er den Text genau unter die Lupe und beurteilt ihn hauptsächlich unter dem juristischen Aspekt.

Man kann von dem Text halten, was man will. Klar, er ist unreflektiert, er ist emotional. Das ist aber kein Qualitätskriterium, sondern ein Stilmittel. Doch bei allen Emotionen, die durch Kraftausdrücke und Gewaltdarstellungen hier rausgelassen werden, so findet sich doch an keiner Stelle ein »Aufruf zu Straftaten«, noch wird »Pädophilie mit Homosexualität gleichgesetzt« und damit die Volksgruppe der Homosexuellen verhetzt. Das lyrische Ich appelliert nicht, es ruft nicht auf, es erzählt, was es macht bzw. gerne machen würde.

Genauere Aufmerksamkeit widmet Schwartz auch dem berühmt-berüchtigten Zitat von Naidoo „Warum liebst du keine Möse?“ „Dieser Satz findet sich aufgrund der assoziativen Lesart des Textes und des Anredewechsels zunächst einmal in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit den vorherigen Wutausbrüchen gegen Pädophile, und er erscheint tatsächlich interpretationsbedürftig.

Schon das »weil« in der Satzkonstruktion wirft Fragen auf. Man kann den Satz, für sich alleine stehend, tatsächlich als homophobe Äußerung lesen, warum denn Schwule bitte nicht auf Möseninhaberinnen stehen. Das hat aber mit Pädophilie nichts zu tun, und ist keine Volksverhetzung gegen Schwule, nur weil man deren geschlechtliche Vorlieben in Frage stellt – das ist nicht freundlich, aber keine Straftat.

Man kann, wegen des »weil«, das Ganze aber auch weiter spinnen, und den zweiten Teilsatz als direkte Antwort verstehen: »Warum liebst du keine Möse? Weil jeder Mensch doch aus einer ist!«, würde, um ein paar Ecken gedacht, bedeuten: »Du bist kein Mensch, weil du nicht auf Mösen stehst«. Dies kann man wiederrum auf Pädophile, die eher auf Knabenärsche als auf Damenpussys stehen, und damit das auch von diversen Medien transportierte Klischee des »Kinderschänder-Monsters«, welches kein Mensch mehr sei, beziehen, aber eben auch, dass Schwule keine Menschen seien – und letzteres wäre tatsächlich volksverhetzend.

Schwartz‚ Fazit: „Dinge, die auf einer künstlerischen Ebene stattfinden, sollten auch auf einer künstlerischen ebene diskutiert werden, und nicht auf einer juristischen.“ Das gesamte Blog findet sich hier.